Die Gemeinde Lamprechtshausen sucht eine qualifizierte
Leitung der Finanzverwaltung (m/w/d)
in Voll- oder Teilzeit
Ihre abwechslungsreichen und vielseitigen Kernaufgaben: - Leitung der Finanzverwaltung, Kassenführung
- Voranschlags- und Rechnungsabschlusserstellung, Mittelfristige Finanzplanung
- Haushaltsüberwachung, Projekt- und Kostencontrolling
- Finanzierung von Vorhaben, Darlehens- und Förderungsabwicklungen
Idealerweise bringen Sie folgende Qualifikationen mit: - Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (Uni, FH, HAK) oder AHS/BHS-Abschluss
- Kenntnisse im Bereich des Rechnungs-, Finanz- und Steuerwesens
- Sicherer Umgang mit EDV (gute MS-Office-Kenntnisse)
- Persönliches Interesse am und Verständnis für das Finanz- und Steuerwesen
- Selbstständiges, strukturiertes und genaues Arbeiten
- Teamfähigkeit und gute Umgangsformen, sowie sicheres und freundliches Auftreten
- Bereitschaft zu Mehrdienstleistungen sowie zur Aus- und Weiterbildung
Wir bieten: - Vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeiten im Team der Gemeinde Lamprechtshausen
- Eine fundierte und umfassende Einschulung
- Einen krisensicheren Arbeitsplatz mit Möglichkeit auf einen unbefristeten Dienstvertrag
- Dienstantritt: zum ehestmöglichen Zeitpunkt (bzw. nach Vereinbarung)
Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Sbg. Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2001, LGBl. 2002/17 idgF. Das konkrete Einstiegsgehalt hängt unter anderem von den anrechenbaren Vordienstzeiten ab.
Bei Interesse übermitteln Sie bitte Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung unter Beifügung von Motivationsschreiben, Lebenslauf (mit Lichtbild) und Ausbildungsnachweisen (jedenfalls eine Darstellung des beruflichen Werdeganges seit Beendigung der allgemeinen Schulpflicht) an das Gemeindeamt Lamprechtshausen (oder per Mail an gemeinde@lamprechtshausen.at). Für Rückfragen stehen Ihnen Bürgermeisterin Andrea Pabinger (DW 14) und Amtsleiter David Oberascher (DW 13) zu den gewohnten Parteienverkehrszeiten gerne zur Verfügung.
Die Bürgermeisterin
Andrea Pabinger
Hinweis: Die Stellenvergabe erfolgt unter Beachtung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes. Anlässlich der Bewerbung anfallende Fahrtkosten und sonstige Spesen werden nicht erstattet.