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Studentische Mitarbeit in Forschung und Verwaltung [Chiffre MIP-14350]

Ort: Innsbruck
Unternehmen: Universität Innsbruck
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Studentische Mitarbeit in Forschung und VerwaltungChiffre MIP-14350Beginn/Dauer:ab 01.08.2024befristet bis 28.02.2026, Möglichkeit zur Verlängerung auf maximal 4 Jahre bei fortdauerndem Bedarf, Vorliegen der Voraussetzungen und positiver LeistungsbeurteilungOrganisationseinheit:Astro- und Teilchenphysik, Standort InnsbruckBeschäftigungsausmaß:4 Stunden/WocheIhre Aufgaben:Pflege und Überarbeitung des Internetauftritts (XIMS/UniCMS) des Instituts für Astro- und TeilchenphysikUnterstützung bei Forschungsaufgaben des InstitutsMitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Astronacht)Ihr Profil:Laufendes fortgeschrittenes Bachelor-, Diplom- oder Masterstudium mit wenigstens Grundkenntnissen in AstrophysikEnglischkenntnisseTeamfähigkeit und EngagementProblemlösungsfähigkeitSelbstständiges Arbeiten und Zuverlässigkeit Die Beschreibung der mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben und Anforderungen finden Sie unter:https://www.uibk.ac.at/universitaet/profile-wiss-personal/studentische-mitarbeiterinnen.html Unser Angebot:Bei uns erwarten Sie spannende Aufgaben, flexible Arbeitszeiten, ein familienfreundliches Arbeitsumfeld, attraktive Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, eine bezahlte Mittagspause, ein Essenszuschuss und vieles mehr! https://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/.Für diese Position ist ein Entgelt von brutto € 260 / Monat (14 mal)* vorgesehen.*Stand 2024Bewerbung:Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung bis 05.07.2024 unter Angabe der Chiffre MIP-14350Die Universität Innsbruck legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Chancengleichheit und Diversität.Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für wissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.Der österreichischen Behindertengesetzgebung folgend werden qualifizierte Personen ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.
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