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Leitung der Abteilung „Interne Revision“

Gehalt: 50264,20
Ort: Wien
Unternehmen: Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
derStandard.at
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 bmkoes.gv.at

Ausschreibung der Funktion der Leitung der
Abteilung „Interne Revision“
im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 ist die Funktion der Leitung der Abteilung „Interne Revision“ im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) ab 1. September 2024 zu besetzen.

Die Funktion ist der Funktionsgruppe 5 der Verwendungsgruppe A 1 bzw. der Bewertungsgruppe v1/4, Entlohnungsgruppe v1 zugeordnet.

Unter Anwendung der §§ 28 und 30 Gehaltsgesetz 1956 bzw. der §§ 71 Abs. 1 und 73 Vertragsbedienstetengesetz 1948 ist für diesen Arbeitsplatz ein Mindestverdienst von brutto € 3.590,30 (14-mal jährlich) vorgesehen. Auf Basis der gesetzlichen Vorschriften und nach der Möglichkeit anrechenbarer Vordienstzeiten kann sich der Monatsverdienst erhöhen.

Allgemeine Voraussetzungen für die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion sind:
  • die österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
  • die volle Handlungsfähigkeit
  • die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind
Aufgabenbereiche und Tätigkeiten:
  • unabhängige Wahrnehmung der Revisionsaufgaben für den gesamten Ressortbereich (Revisions- und Kontrollaufgaben gemäß Revisionsordnung): u.a. Umsetzung des Revisionsplanes sowie außerplanmäßiger Sonderrevisionen, Durchführung von Interviews sowie Recherchetätigkeiten zum jeweiligen Revisionsthema
  • ressortinterne Angelegenheiten des HinweisgeberInnenschutzgesetzes: Entgegennahme von Meldungen gem. HinweisgeberInnenschutzgesetz von der Bundesdisziplinarbehörde hinsichtlich betroffener Bediensteter des Ressorts, Einleitung von Erhebungsmaßnahmen, Erstellung von Berichten sowie Vorschlagserstellung für Gegenmaßnahmen sowie disziplinäre Ahndungen
  • Compliance für das Ressort: u.a. Erstellung von Empfehlungen für Compliance-Regelungen, Auskunftserteilung für konkrete Compliance-Anfragen
  • Steuerungs-, Leitungs- und Managementaufgaben: u.a. Wahrnehmung von Dienst- und Fachaufsicht, Management verfügbarer Arbeitsressourcen, Terminplanung und Kontrolle der Fristen sowie Sicherstellung der beruflichen Weiterentwicklung der Mitarbeiter:innen
Von den Bewerber:innen werden erwartet:

Die folgenden angeführten Punkte werden bei der Eignungsbeurteilung entsprechend ihrer Gewichtung berücksichtigt.

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten + Gewichtung
  1. abgeschlossene Hochschulbildung gem. Z 1.12. oder 1.12a der Anlage 1 zum BDG 1979

10 %

  1. ausgezeichnete Kenntnisse der für den Bereich der öffentlichen Verwaltung geltenden Organisations- und Verfahrensvorschriften
  2. Grundkenntnisse der vom Ressort zu vollziehenden materiell-rechtlichen Vorschriften
  3. Kenntnisse des Haushaltsrechts, des Personalrechts sowie der rechtlichen Vorschriften bezüglich Vergaben und Datenschutz
  4. Kenntnisse auf den Gebieten der Revision, der Organisation sowie der Betriebswirtschaftslehre

30 %

  1. gute Fremdsprachenkenntnisse (Englisch)
  2. IT-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen

5 %

  1. mehrjährige Erfahrung im Revisions-, Prüf- bzw. Auditwesen
  2. Projektmanagementerfahrung

30 %

  1. Fähigkeit zum analytischen, strukturierten und strategischen Denken
  2. Fähigkeit, sich in Wort und Schrift auf hohem Niveau auszudrücken
  3. Organisations- und Koordinationsfähigkeit
  4. Fähigkeit zur Team- und Projektarbeit
  5. repräsentatives Auftreten

25 %

Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, sind erwünscht.

Der Bewerbung sind alle relevanten Unterlagen und ein ausführlicher Lebenslauf anzuschließen. Im Bewerbungsgesuch sind die Gründe anzuführen, die die:den Bewerber:in für die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Darüber hinaus ist der Bewerbung zwingend ein schriftliches Konzept für die Aufgabenerfüllung der Abteilung beizufügen, in welchem die persönlichen Vorstellungen hinsichtlich der mit der Leitungsfunktion verbundenen zentralen Herausforderungen, sowohl (soweit möglich) inhaltlich als auch im Bereich der Führung von Mitarbeiter:innen, ausführlich darzustellen sind („konzeptive Leitvorstellung“). Spezifische Kenntnisse der Abteilung werden diesbezüglich nicht vorausgesetzt.

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport ist bemüht, den Anteil an Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, und lädt daher besonders Frauen zur Bewerbung ein. Gemäß §§ 11b und 11c B-GlBG werden Frauen, die nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, bei der Betrauung mit der Funktion vorrangig berücksichtigt.

Der Mindestverdienst ergibt sich unter Anwendung der §§ 28 und 30 Gehaltsgesetz 1956 bzw. der §§ 71 Abs. 1 und 73 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (Beamtinnen:Beamte € 3.870,00 | Vertragsbedienstete € 3.590,30).

Interessent:innen werden eingeladen, sich unter Anführung der Geschäftszahl 2024-0.455.535 beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Abteilung I/1, z.H. Herrn Mag. Sauseng, 1030 Wien, Radetzkystraße 2, schriftlich zu bewerben.

Ende der Bewerbungsfrist: 22. Juli 2024

Als Tag der Bewerbung gilt der Tag, an dem die Bewerbung (postalisch oder per E-Mail an martin.sauseng@bmkoes.gv.at) einlangt.

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