Als Sozialarbeiter*in der Kinder- und Jugendhilfe setzen Sie Maßnahmen zur Unterstützung von Familien, um das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen, sie vor Gefahren zu schützen und ein kindgerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Die Kinder- und Jugendhilfe ist gesetzlich geregelt (KJHG), bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an und berücksichtigt dabei die Bedürfnisse und unterschiedlichen Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.
Ihr Aufgabenfeld
- Sie setzen Maßnahmen der Unterstützung der Erziehung sowie der vollen Erziehung und gewährleisten somit die Sicherung des Kindeswohls.
- Sie helfen bei der Bewältigung von diversen Krisensituationen.
- Sie übernehmen die Gefährdungsabklärung bei vermuteter Gefährdung von Kindern und Jugendlichen insbesondere bei Verdacht auf Vernachlässigung, körperliche/seelische/sexuelle Gewalt.
- Sie erstellen Hilfepläne, auf Basis welcher Sie als fallführende*r Sozialarbeiter*in das Kindeswohl sichern.
- Sie dokumentieren alle fallbezogenen Termine, Informationen und gesetzte Maßnahmen.
- Sie sind für die Auswahl von Tagespflege-, Pflege- und Adoptiveltern, die Erteilung einer Pflegebewilligung sowie die Vermittlung von Pflegeplätzen und Durchführung der Pflegeaufsicht zuständig.
- Sie erstellen Anträge und sozialarbeiterische Gutachten an Gerichte (z.B. Obsorge und Besuchsrecht) und verfassen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Verwaltung.
- Fallbezogen arbeiten Sie mit externen Einrichtungen und Kooperationspartnern zusammen.
Ihre Qualifikation
- Sie sind Absolvent*in einer Akademie bzw. Fachhochschule für Soziale Arbeit (mind. Bachelor-Niveau).
- Sie sind österreichische*r Staatsbürger*in.
- Sie besitzen den Führerschein der Klasse B und ein eigenes Fahrzeug.
- Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit zeichnen Sie aus.
- Zu Ihren Stärken zählen Selbstständigkeit, Durchsetzungsvermögen sowie Verhandlungsgeschick.
- Sie treten sicher auf, sind belastbar und es besteht die Bereitschaft zur Weiterbildung.
Ihre Entlohnung
Das Monatsentgelt laut Gehaltsschema beträgt monatlich Euro 3.985,40 brutto bei Vollbeschäftigung und ergibt sich aus Anlage 2 des Bgld. Landesbedienstetengesetzes 2020.