Arbeitsmediziner*in in der Landessanitätsdirektion Burgenland
Gemeinsam die öffentliche Verwaltung verstärken
Das Amt der Burgenländischen Landesregierung beschäftigt rund 2800 Dienstnehmer*innen an mehreren Standorten im Burgenland. Tragen Sie dazu bei, das Land Burgenland erfolgreich zu gestalten.
Neben den Krankenanstalten und dem niedergelassenen Bereich bildet der Öffentliche Gesundheitsdienst die „dritte Säule“ des österreichischen Gesundheitswesens. Dieser umfasst unter anderem die Gesundheitsförderung und Krankheitsvermeidung, die Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung, die Aufsicht und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen, den Infektionsschutz durch Impfaktionen und vieles mehr.
Neben langfristigen Beschäftigungs- und Karriereperspektiven sowie einer sehr guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf genießen Sie als Arbeitsmediziner*in beim Land Burgenland planbare Dienstzeiten mit flexibler Zeiteinteilung ohne dabei Nacht- und Wochenenddienste übernehmen zu müssen.
Ihr Aufgabenfeld
- Sie übernehmen Aufgaben zur Sucht-, Infektions-, Seuchen- und Tuberkulosebekämpfung und sind für die Fachaufsicht bei den Gesundheitsämtern der Bezirksverwaltungsbehörden verantwortlich.
- Im Zuge Ihrer Tätigkeiten koordinieren Sie sich mit dem BMASGK, der Ärztekammer Burgenland, der Österreichischen Apothekenkammer, den Sozialversicherungsträgern sowie Rettungsorganisationen und Gesundheitseinrichtungen.
- Sie sind medizinsche*r Ansprechpartner*in für Gesundheitsdienstleister*innen und in Einzelfällen ebenso für die Bevölkerung.
- Weiters arbeiten Sie bei Stellungnahmen bei Gesetzesvorlagen mit und unterstützen bei der Badegewässerüberwachung.
- Zudem führen Sie arbeitsmedizinische Tätigkeiten im Rahmen des amtsärztlichen Dienstes, insbesondere im Zusammenhang mit dem Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetz, für das Amt der Burgenländischen Landesregierung und alle dazugehörigen Außenstellen durch.
- Sie erstellen arbeitsmedizinische Gutachten, führen im Zuge von Impfaktionen des Landes die Schutzimpfungen für Landesbedienstete durch und beurteilen die Dienstfähigkeit von Landespersonal.
- Weiters sind Sie für fachliche Sachverständigentätigkeiten in Krankenanstalten (Ambulatorien), Kuranstalten, Altenwohn- und Pflegeheimen, Sozialeinrichtungen, Apotheken, Schwimmbädern, etc. und erstellen medizinische Gutachten in Behördenverfahren zuständig.
- Im Anlassfall übernehmen Sie die tageweise Vertretung der Amtsärzt*innen auf den Bezirkshauptmannschaften und die Rufbereitschaften.
Ihre Qualifikation
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung zum*zur Arzt*Ärztin für Allgemeinmedizin (ius practicandi) oder zum*zur Facharzt*ärztin und können eine abgeschlossene arbeitsmedizinische Ausbildung nachweisen.
- Sie sind in der Liste der zur Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen eingetragen.
- Vorzugsweise haben Sie bereits Berufserfahrung gesammelt und/oder den Physikatskurs bzw. den Master of Public Health erfolgreich abgeschlossen. Bei Nichtvorliegen der Physikatsprüfung sind Sie bereit, diese innerhalb von fünf Jahren ab Dienstantritt abzulegen.
- Sie sind nicht nur ein Organisationstalent, sondern auch eine kommunikative, teamfähige und belastbare Persönlichkeit.
- Außerdem sind Sie kompetent und erfahren im Lösen von Konflikten, arbeiten selbstständig und genau und überzeugen mit Ihrer empathischen Art.
Unsere Benefits
- Vielseitiger Aufgabenbereich mit hohem gesellschaftlichem Mehrwert
- Möglichkeit einer ärztlichen Nebenbeschäftigung (z. B. Führen einer Wahl- oder Kassenordination), sofern dienstliche Interessen dadurch nicht beeinträchtigt werden
- Flexible Arbeitszeitmodelle mit geregelten Dienstzeiten, keine Nacht- und Wochenenddienste
- Sehr gute Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben
- Stabiler sowie krisensicherer Arbeitsplatz
- Langfristige Beschäftigungs- und Karriereperspektiven
- Individuelle Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in der Akademie Burgenland oder externen Instituten
Ihre Entlohnung
Das Monatsgehalt beträgt zwischen Euro 8.000 und Euro 8.500 brutto bei Vollbeschäftigung und wird individuell aufgrund Ihrer anrechenbaren facheinschlägigen Vordienstzeiten festgelegt.
Weitere Informationen
Als Bewerber*in müssen Sie die Voraussetzungen gem. § 4 Landesbedienstetengesetz 2020 erfüllen. Diese Planstelle wird im Sinne der §§ 1 und 2 des Objektivierungsgesetzes, LGBl. Nr. 56/1988 idgF, ausgeschrieben. Aufnahmen in den Burgenländischen Landesdienst erfolgen in ein Vertragsbedienstetenverhältnis.