Tageseltern für die Gemeinde Fusch an der Glocknerstraße
Es ist Ihnen eine Herzensangelegenheit, Kinder und Jugendliche in Ihrer Entwicklung zu fördern und zu begleiten? Sie sind kreativ, kommunikativ und möchten gern in einem familienfreundlichen Unternehmen arbeiten? Wir haben eine neue Aufgabe für Sie als Tagesmutter / Tagesvater in Fusch an der Glocknerstraße und freuen uns auf Ihre Bewerbung unter 06542 74622, über unser online Bewerbungsformular oder via Mail an pinzgau(at)salzburger.hilfswerk.at.
Aufgabenbereich: - Regelmäßige Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt
- Ganzheitliche Förderung der Ihnen anvertrauten Kinder unter Berücksichtigung des Bildungsrahmenplans
- Sie orientieren sich an den Bedürfnissen von Kindern und Eltern und bieten individuelle und familiennahe Kinderbetreuung mit Qualität
- Durchführung von Aufgaben im hygienischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Bereich
- Teilnahem an Teambesprechungen in der Region
- Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
Profil: - Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Tagesvater/Tagesmutter oder
- Möglichkeit zur Ausbildung - die Ausbildungskosten werden übernommen
- Bereitschaft, die Ausbildung zur Tagesmutter / zum Tagesvater vor Tätigkeitsbeginn zu absolvieren
- Offener, wertschätzender, humorvoller Umgang mit Kindern
- Einfühlsame, professionelle Arbeitsweise und Sprachgewandtheit (Sprachniveau C1)
Unser Angebot: Unser Leitsatz: GROSSE HILFE GANZ NAH.
- Die Anstellung kann in Voll- und Teilzeit (max. 37 Wochenstunden) erfolgen
- Übernahme der Ausbildungskosten - nächster Ausbildungsstart am 03.03.2025
- Einen mitverantwortlichen Aufgabenbereich und den Raum, auch eigene Ideen einzubringen
- Supervision & Coaching
- Ein jährlich aktuelles Bildungsprogramm zur Erweiterung Ihrer Methoden- und Sozialkompetenz
- Unterstützung beim persönlichen Gesundheitsmanagement
- Verschiedene Arbeitsmodelle, angepasst an Ihre Lebenssituation
- Diverse Mitarbeiterrabatte und Zuschüsse
Bezahlung: Die Gehaltseinstufung erfolgt nach § 21 SWÖ-Kollektivvertrag. Die Basis für die Gehaltsberechnung ist die Betreuung von vier Kindern im Umfang von jeweils 37 Wochenstunden, zzgl. 13. und 14. Gehalt.