Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz und überlässt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an diese. Wir bieten langfristige Arbeitsverhältnisse bei Gericht, Staatsanwaltschaft sowie in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit im Jahr 2025 ein Pflichtpraktikum im
forensisch-therapeutischen Zentrum Göllersdorf, Mühlbachgasse 1, 2013 Göllersdorf, zu absolvieren.
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Pflichtpraktikant (m/w/d) Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege Wir bieten Ihnen die Möglichkeit im Jahr 2025 ein Pflichtpraktikum im
forensisch-therapeutischen Zentrum Göllersdorf, Mühlbachgasse 1, 2013 Göllersdorf, zu absolvieren.
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Pflichtpraktikant (m/w/d) Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege Im Rahmen des Pflichtpraktikums können Sie Ihr bisher erworbenes theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen. Sie lernen das Tätigkeitsfeld Gesundheits- und Krankenpflege innerhalb der Justiz kennen und gewinnen Einblicke in den Straf- bzw. Maßnahmenvollzug.
Unsere Anforderungen: - Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit sozialen Randgruppen
- Pflichtpraktikum muss im Studienplan Gesundheits- und Krankenpflege vorgesehen sein
- 30-38 Wochenstunden
- 4 Wochen Mindestpraktikumsdauer
- Strafrechtliche Unbescholtenheit
Das Pflichtpraktikum wird mit einer freiwilligen Entschädigung (=Taschengeld) von EUR 800 brutto pro Monat abgegolten.
Weitere Informationen über die JBA finden Sie unter www.jba.gv.at.
Mehr als nur ein Job
Ihre Karriere bei der JBA www.jba.gv.at Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz und überlässt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an diese. Wir bieten langfristige Arbeitsverhältnisse bei Gericht, Staatsanwaltschaft sowie in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit im Jahr 2025 ein Pflichtpraktikum im
forensisch-therapeutischen Zentrum Göllersdorf, Mühlbachgasse 1, 2013 Göllersdorf, zu absolvieren.
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Pflichtpraktikant (m/w/d)
Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege
Im Rahmen des Pflichtpraktikums können Sie Ihr bisher erworbenes theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen. Sie lernen das Tätigkeitsfeld Gesundheits- und Krankenpflege innerhalb der Justiz kennen und gewinnen Einblicke in den Straf- bzw. Maßnahmenvollzug.
Unsere Anforderungen: - Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit sozialen Randgruppen
- Pflichtpraktikum muss im Studienplan Gesundheits- und Krankenpflege vorgesehen sein
- 30-38 Wochenstunden
- 4 Wochen Mindestpraktikumsdauer
- Strafrechtliche Unbescholtenheit
Das Pflichtpraktikum wird mit einer freiwilligen Entschädigung (=Taschengeld) von EUR 800 brutto pro Monat abgegolten.
https://api.qrserver.com/v1/create-qr-code/?data=https://jba.jobbase.io/apply/0tne9qcbifbsqnkgj02hh4p53nnopv5
Weitere Informationen über die JBA finden Sie unter www.jba.gv.at.
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