Das LKH Graz II ist ein Spitalsverbund, der die Standorte Süd, West, Enzenbach und Hörgas umfasst. Als Gesundheitsversorger im westlichen Bereich von Graz und von Graz-Umgebung ist es unser Ziel, höchste medizinische und menschliche Qualität für Patient:innen zu bieten. Das LKH Graz II ist auch ein Arbeitsplatz, an dem sich unsere Mitarbeiter:innen wohlfühlen – dies ist die beste Basis zur Qualitätssicherung.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit ist uns auch in unserer Küche wichtig. Wir gehen sorgfältig mit unseren Lebensmitteln um und vermeiden Lebensmittelverschwendung.
40 Schnitzel zugleich backen, ein 200 Liter Suppentopf, 3.300 Mahlzeiten pro Tag! Willkommen im 85-köpfigen Team der Spitalsküche des LKH Graz II! Eine der größten Küchen der Steiermark. Wir versorgen täglich die Patient:innen und Mitarbeiter:innen der KAGes-Standorte Graz Süd, Graz West, Hörgas, Enzenbach und Weiz.
Bei uns lernen Sie:
- Speisen in der warmen, kalten, Diät- und Dessert-Küche zubereiten und für Menüs, Buffets, Veranstaltungen, Vernissagen und Empfänge vorbereiten
- Gerichten portionieren und anrichten
- Geltenden Hygienevorschriften laut HACCP (Konzept des Risikomanagements) durchführen
- Waren fachgerecht lagern
- Wertschätzender Umgang mit Lebensmitteln
Bei uns können Sie sich auf geregelte Arbeitszeiten verlassen. Dienste am Abend gibt es nicht. Mit den Wochenend-Diensten wechseln wir uns ab, so haben Sie nur jedes dritte Wochenende Dienst - selbstverständlich mit Zulagen für Sonn- und Feiertage.
- Qualitativ hochwertige Ausbildung mit herausfordernden und spannenden Tätigkeiten, sowie die Möglichkeit einer Lehre mit Matura
- Kostenloses Frühstück und Mittagsbuffet
- Kostenlose Dienstkleidung und Arbeitsschuhe
- Kostenloses Jahresticket für die Öffis und sehr gute Erreichbarkeit mit Öffis
- Ein hochmotiviertes Team und ein wertschätzendes Betriebsklima
- Viele Ermäßigungen des Betriebsrats
Gehaltsschema: Lehrlingsschema Koch:Köchin
im 1. Lehrjahr € 1.000
im 2. Lehrjahr € 1.120
im 2. Lehrjahr € 1.320
Stand 12.07.2024, entsprechend den KAGes-Richtlinien*
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