Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz und überlässt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an diese. Wir bieten langfristige Arbeitsverhältnisse bei Gericht, Staatsanwaltschaft sowie in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren.
Die Familien- und Jugendgerichtshilfe bietet Ihnen die Möglichkeit, im Jahr 2025 ein Praktikum am Standort Innsbruck, Bruneckerstraße 2e, 6020 Innsbruck, zu absolvieren.
Bewerben Sie sich jetzt als
Pflichtpraktikant (m/w/d)
Studiengang Soziale Arbeit
Wir ermöglichen Ihnen, das Tätigkeitsfeld Ihrer Studienrichtung innerhalb der Justiz kennenzulernen und Einblicke in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren sowie das Jugendstrafrecht zu gewinnen.
Unsere Anforderungen:
- Ausgeprägtes Interesse an den Aufgaben Familien- und Jugendgerichtshilfe
- Langzeitpraktikum muss im Studienplan vorgesehen sein und mindestens 6 Wochen dauern
- Mind. 30 Wochenstunden (Ausnahme für berufsbegleitend Studierende: mind. 20 Wochenstunden)
- Strafrechtliche Unbescholtenheit
Das Pflichtpraktikum wird mit einer freiwilligen Entschädigung (= Taschengeld) abgegolten.
Bei einem Ausmaß von mindestens 30 Wochenstunden beträgt diese EUR 800 brutto pro Monat. Im Ausnahmefall (= berufsbegleitend studierend und Praktikum mit weniger als 30 Wochenstunden) EUR 535 brutto pro Monat.
Die Justizbetreuungsagentur legt Wert auf Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Frauen werden daher
besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Weitere Informationen über die JBA finden Sie unter .
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