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Universitätsprofessur oder Tenure-Track-Professur für Allgemeine Soziologie

Academics
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im vollen Beschäftigungsausmaß zur Besetzung. Die Entscheidung über die Besetzung gemäß § 98 oder § 99 Abs. 1 oder § 99 Abs. 5 & 6 UG erfolgt im Zuge der Ruferteilung.

Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist eine junge, lebendige und innovative Universität, die am Schnittpunkt zwischen alpiner und mediterraner Kultur -- einer Region mit höchster Lebensqualität -- liegt. Als staatliche Universität gemäß § 6 UG ist sie aus Bundesmitteln finanziert. Die Times Higher Education (THE) Young University Rankings 2021 zählten sie zu den 50 besten jungen Universitäten der Welt. Ihr Leitbild steht unter der Devise »Grenzen überwinden!«.

Gemäß ihrem zentralen Strategiedokument, dem Entwicklungsplan, gehören der wissenschaftliche Exzellenzanspruch bei Berufungen, vorteilhafte Forschungsbedingungen, gute Betreuungsrelationen und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu den vorrangig leitenden Grundsätzen und Zielen der Universität.

Die Fakultät für Sozialwissenschaften erbringt in Forschung und Lehre exzellente Leistungen und zeichnet sich auch durch vielfältige Aktivitäten in der Third Mission aus. Zu ihren vier Instituten gehört das Institut für Gesellschaft, Wissen und Politik, das zum 1. Jänner 2024 aus den vormaligen Instituten für Technik- und Wissenschaftsforschung, für Wissenschaftskommunikation und Hochschulforschung sowie für Soziologie gebildet wurde (www.aau.at/sokpol/). Fakultät wie Institut zeichnen sich durch eine kollegial-kooperative Kultur bei deren Weiterentwicklung und internationalen Profilierung aus. Zum Studienjahr 2026/27 wird ein neues englischsprachiges Bachelorprogramm zu Social Change / Social Transformations entwickelt, an dem sich alle Institute der SOWI-Fakultät beteiligen. Die Professur wird in diesem neuen Studienprogramm eine zentrale Rolle spielen, darüber hinaus Beiträge zu weiteren Studienprogrammen auf Bachelor- oder Masterebene leisten sowie Promovierende in Soziologie (Dr. phil., Dr. rer. soc. oec.) betreuen.

Der Aufgabenbereich der Professur umfasst:

die Vertretung des Faches Allgemeine Soziologie in Forschung und Lehre mit erwünschten Schwerpunktsetzungen in mindestens einem weiteren Spezialisierungsbereich der Soziologie, wie z. B. der Arbeits- und Industriesoziologie, Organisationssoziologie, Politischen Soziologie, Umwelt- und Nachhaltigkeitssoziologie, globalen und transnationalen Soziologie
die Beantragung und Durchführung von kompetitiv eingeworbenen Drittmittelprojekten
die Mitwirkung an der (Weiter-)Entwicklung der Bachelor- und Masterstudien des Instituts, insbesondere dem neu zu entwickelnden englischsprachigen Bachelorprogramm zu Social Change / Social Transformations sowie den Modulen im Rahmen des Übergangs zu Kombinationsstudien (Major/Minor) an der Universität Klagenfurt
die Beratung und Betreuung von Studierenden
die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Mitwirkung am Doktoratsprogramm
die Mitgestaltung der Weiterentwicklung und Profilbildung des Instituts sowie seiner internationalen Positionierung
die interdisziplinäre Kooperation und Mitarbeit an einem der Forschungsschwerpunkte von Institut, Fakultät und/oder Universität
die Entwicklung ergänzender Forschungsschwerpunkte an Institut, Fakultät und/oder Universität
die Mitwirkung im Universitätsmanagement

Voraussetzungen (abhängig von der Qualifizierungsstufe bei der Einstellung):

Habilitation oder gleichzuhaltende Qualifikation in Soziologie (für Professuren nach § 98 oder § 99 Abs. 1 UG)
sehr gutes Doktorat
hervorragende Publikationsleistungen
hervorragende Forschung in (mindestens) einem soziologischen Spezialisierungsbereich
nachgewiesene Lehrerfahrung im Hochschulbereich und hochschuldidaktische Kompetenz
Teamfähigkeit und Führungskompetenz
sehr gute Sprachkenntnisse (schriftlich & mündlich) in Deutsch und Englisch

Erwünscht sind:

Internationale Sichtbarkeit durch Forschungs- und Publikationsleistungen
Erfahrung in der Einwerbung und Durchführung drittmittelfinanzierter Forschungsprojekte
Erfahrungen in der internationalen Forschungs- und/oder Lehrkooperation
Erfahrungen mit inter- und transdisziplinären Kooperationen sowie Third-Mission-Aktivitäten
Innovative Ansätze in der Entwicklung und Vermittlung von Theorien und Methoden
Erfahrungen in der universitären Selbstverwaltung
Kompetenz im Bereich Gender Mainstreaming und Diversity Management

Der Aufgabenbereich der Professur bedingt, dass die:der zukünftige Professor:in den Arbeitsmittelpunkt nach Klagenfurt verlegt.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal -- insbesondere in Leitungsfunktionen -- an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationen erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Universitätsprofessur (§ 98 oder § 99 Abs.1 UG)

Die Bezüge sind Verhandlungsgegenstand.

Das Mindestentgelt für die Verwendung im Sinne einer Universitätsprofessur gemäß §§ 98 oder 99 Abs. 1 UG (A1 gem. Universitäten-Kollektivvertrag) beträgt derzeit EUR 89.100,-- brutto jährlich.

Tenure-Track-Professur (§ 99 Abs. 5 & 6 UG)

Das Mindestentgelt für die Verwendung im Rahmen einer Tenure-Track-Professur (B1 lit. b bis zum Abschluss einer etwaigen Qualifizierungsvereinbarung, dann A2) beträgt derzeit zunächst EUR 66.532,20 brutto (B1 lit. b), später dann EUR 78.339,-- brutto (A2 01). Eine Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen ist möglich.

Eine Tenure-Track-Professur bedingt den Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung (QV) gemäß § 27 Universitäten-Kollektivvertrag für die Bereiche Forschung, selbstständige Lehre, Leitungs- und Verwaltungsaufgaben sowie externe Erfahrungen. Der Dienstvertrag wird als PostDoc mit QV-Option abgeschlossen. Mit Abschluss der QV lautet die Bezeichnung Assistenzprofessor:in, nach Erfüllung der QV Assoziierte Professor:in (als Mitglied der Professor:innenkurie gemäß § 99 Abs. 6).

Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung, bestehend

aus einem obligatorisch zu übermittelnden, maximal fünfseitigen Pflichtteil (nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte https://jobs.aau.at/; die Übermittlung des Pflichtteils ist eine notwendige Bedingung für Ihre gültige Bewerbung),
sowie einem ergänzenden Anhang (in einer pdf-Datei), der nachfolgende Unterlagen enthält:
einen detaillierten wissenschaftlichen Werdegang,
eine vollständige Liste der Publikationen und Vorträge und der in den letzten fünf Jahren abgehaltenen Lehrveranstaltungen sowie
allfällige ergänzenden Unterlagen (z.B. Lehrveranstaltungsevaluierungen),

richten Sie bitte bis spätestens 11. Dezember 2024 per E-Mail an application_professorship@aau.at.

Für inhaltliche Fragen beachten Sie bitte die allgemeinen Informationen für Bewerber:innen oder wenden sich an den Vorsitzenden der Berufungskommission, Univ.-Prof. Dr. Daniel Barben (daniel.barben@aau.at).

Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
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Gehälter

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