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Fachinspektor:in für katholischen Religionsunterricht an Pflichtschulen

Tirolerjobs.at
Diözese Innsbruck
Innsbruck
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Das Bischöfliche Schulamt der Diözese Innsbruck schreibt mit 01. August 2025 die Position

einer Fachinspektorin / eines Fachinspektors

für den katholischen Religionsunterricht an Pflichtschulen

im Ausmaß einer vollen Lehrverpflichtung aus.

Fachinspektor:in für katholischen Religionsunterricht an Pflichtschulen

AUFGABENFELDER UND VERANTWORTUNGSBEREICHE
  • Beaufsichtigung des katholischen Religionsunterrichtes im Zuständigkeitsbereich
  • Organisation des Religionsunterrichtes gemeinsam mit der Leitung Recht und Schule des Bischöflichen Schulamts
  • Personalmanagement und Personalentwicklung der Religionslehrer:innen
  • Mitgestaltung zukunftsorientierter religionspädagogischer und -didaktischer Konzepte
  • Mitwirkung am Qualitätsmanagement des Religionsunterrichts und an der Öffentlichkeitsarbeit des Bischöflichen Schulamts
  • Begleitung von Schulen und Kooperationspartner:innen in Fragen der religiös-ethischen und interreligiösen Bildung, der Schulentwicklung und der Schulkultur
  • Krisen- und Beschwerdemanagement
VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE BEWERBUNG
  • Lehrbefähigung für den katholischen Religionsunterricht sowie nachgewiesene religionspädagogische Fort- und Weiterbildung
  • Mehrjährige schulische Praxis und Erfahrung mit ausgezeichneter Qualifikation in fachlicher und methodisch-didaktischer Hinsicht
  • Kenntnisse im Bereich Personalmanagement und Personalentwicklung
  • Erfahrung im administrativen und organisatorischen Bereich
  • Hohe soziale Kompetenz und Teamfähigkeit sowie ausgeprägte Leitungs- und Kommunikationskompetenz
  • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung im Bereich von Religionspädagogik, Pädagogik und Schulmanagement
  • Bereitschaft und Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Personen und Institutionen, auch im interreligiösen Bereich
  • Bemühen um ein Leben aus dem Glauben in Loyalität zur Kirche

Für die Ausübung der Funktion gebührt gemäß § 7c Abs. 3 RelUG zusätzlich zum Monatsgehalt ein Verwendungszuschuss. Der Monatsbezug als Lehrkraft erhöht sich gemäß § 168 GehG um eine dem Verwendungsausmaß in der ausgeschriebenen Funktion entsprechende aliquote ruhegenussfähige Dienstzulage, maximal bis zum Betrag von € 5.479,30. Weiters gebührt gemäß § 168 GehG eine nicht ruhegenussfähige monatliche Vergütung von 3,5%.

Bewerbungen sind mit den erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben für die Tätigkeit als Fachinspektor:in, Bestätigungen über berufliche Fortbildungen und eventuelle besondere Qualifikationen) bis 07. Jänner 2025 erbeten. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.

Die Bestellung zur Fachinspektorin / zum Fachinspektor erfolgt durch den Diözesanbischof.

Das Team des Bischöflichen Schulamtes freut sich auf Ihre Bewerbung!

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