Das Bischöfliche Schulamt der Diözese Innsbruck schreibt mit 01. August 2025 die Position
einer Fachinspektorin / eines Fachinspektors
für den katholischen Religionsunterricht an Pflichtschulen
im Ausmaß einer vollen Lehrverpflichtung aus.
Fachinspektor:in für katholischen Religionsunterricht an Pflichtschulen
AUFGABENFELDER UND VERANTWORTUNGSBEREICHE - Beaufsichtigung des katholischen Religionsunterrichtes im Zuständigkeitsbereich
- Organisation des Religionsunterrichtes gemeinsam mit der Leitung Recht und Schule des Bischöflichen Schulamts
- Personalmanagement und Personalentwicklung der Religionslehrer:innen
- Mitgestaltung zukunftsorientierter religionspädagogischer und -didaktischer Konzepte
- Mitwirkung am Qualitätsmanagement des Religionsunterrichts und an der Öffentlichkeitsarbeit des Bischöflichen Schulamts
- Begleitung von Schulen und Kooperationspartner:innen in Fragen der religiös-ethischen und interreligiösen Bildung, der Schulentwicklung und der Schulkultur
- Krisen- und Beschwerdemanagement
VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE BEWERBUNG - Lehrbefähigung für den katholischen Religionsunterricht sowie nachgewiesene religionspädagogische Fort- und Weiterbildung
- Mehrjährige schulische Praxis und Erfahrung mit ausgezeichneter Qualifikation in fachlicher und methodisch-didaktischer Hinsicht
- Kenntnisse im Bereich Personalmanagement und Personalentwicklung
- Erfahrung im administrativen und organisatorischen Bereich
- Hohe soziale Kompetenz und Teamfähigkeit sowie ausgeprägte Leitungs- und Kommunikationskompetenz
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung im Bereich von Religionspädagogik, Pädagogik und Schulmanagement
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Personen und Institutionen, auch im interreligiösen Bereich
- Bemühen um ein Leben aus dem Glauben in Loyalität zur Kirche
Für die Ausübung der Funktion gebührt gemäß § 7c Abs. 3 RelUG zusätzlich zum Monatsgehalt ein Verwendungszuschuss. Der Monatsbezug als Lehrkraft erhöht sich gemäß § 168 GehG um eine dem Verwendungsausmaß in der ausgeschriebenen Funktion entsprechende aliquote ruhegenussfähige Dienstzulage, maximal bis zum Betrag von € 5.479,30. Weiters gebührt gemäß § 168 GehG eine nicht ruhegenussfähige monatliche Vergütung von 3,5%.
Bewerbungen sind mit den erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben für die Tätigkeit als Fachinspektor:in, Bestätigungen über berufliche Fortbildungen und eventuelle besondere Qualifikationen) bis 07. Jänner 2025 erbeten. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Die Bestellung zur Fachinspektorin / zum Fachinspektor erfolgt durch den Diözesanbischof.
Das Team des Bischöflichen Schulamtes freut sich auf Ihre Bewerbung!