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An der Zentralen Tierhaltung gelangt die Stelle der Leitung der Zentralen Tierhaltung (wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in im Forschungs- und Lehrbetrieb gemäß UG und Angestelltengesetz als Senior Scientist gem. § 26 Kollektivvertrag der Universitäten) zur Besetzung. Verwendungsgruppe B1; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt € 4.752,30 brutto (14x jährlich) und kann sich auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.
Aufgabenbereiche:
Wissenschaftliche Unterstützung im Forschungs- und Lehrbetrieb sowie Mitwirkung an Verwaltungsaufgaben im Bereich der zentralen Tierhaltung. Betriebliche Leitung der Einrichtung mit den damit verbundenen Aufgaben. Dazu zählen:
Anstellungsvoraussetzungen:
Erwünschte Zusatzqualifikationen:
Gewünschte persönliche Eigenschaften:
Hohe soziale Kompetenz, Empathie für Tiere und Menschen, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Organisationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Belastbarkeit, eigenständiges Arbeiten, Teamfähigkeit und Kommunikationsbereitschaft.
Telefonische Auskünfte werden gerne durch das Team der Zentralen Tierhaltung unter Tel. Nr. +43/662-8044/5745 gegeben.
Bewerbungsfrist bis 31. Januar 2025
Ihre Bewerbung unter Angabe der Geschäftszahl (GZ A 0144/1-2024) der Stellenausschreibung senden Sie bitte per E-Mail an
Allgemeine Informationen:
Allgemeine Informationen zur Arbeit an der PLUS finden Sie hier: https://www.plus.ac.at/personalentwicklung/jobportal/
Die Paris-Lodron-Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer +43/662/8044-2462 sowie unter .
Um eine geschlechtsneutrale Formulierung zu gewährleisten, werden geschlechterspezifische Artikel, Pronomen und Adjektive im Text abgekürzt dargestellt.
Leider können die Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen, nicht vergütet werden.
Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des Angestelltengesetzes.