Mitarbeiterin / Mitarbeiter im Bereich Führerscheinentzug in der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel
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Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel; Dienstort: Kitzbühel
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grundsätzlich Teilzeit (30 Wochenstunden)
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dauerhafte Anstellung
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ab sofort, Bewerbungsfrist: 22. Dezember 2024
Sie interessieren sich für die Durchführung von Verwaltungsstraf- und Entzugsverfahren im Bereich Führerscheinentzug? Eine sichere Stelle sowie verlässliche und regelmäßige Gehaltszahlungen, flexible Arbeitszeiteinteilung, Beruf und Privatleben vereinen.
Sie können und sollen sich und Ihre Expertise einbringen.
Das spricht Sie an?
Das bieten wir Ihnen: -
Abwechslung und ein starkes Team
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Krisensichere und langfristige Beschäftigungsperspektiven
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Flexible Arbeitszeitmöglichkeiten
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Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben
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Weiterbildungsmöglichkeiten
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Finanzielle Unterstützungsleistungen (z.B. Jobticket, zum Mittagessen)
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Mindestentgelt bei 30 Wochenstunden monatlich € 2.558,55brutto (Überzahlung bei zweckdienlicher und bedeutsamer Berufserfahrung)
Das wartet auf Sie: Und das bringen Sie mit: -
Erfolgreich abgelegte Reifeprüfung
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Fähigkeit zum selbständigen, strukturierten und genauen Arbeiten
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Einsatzbereitschaft und Flexibilität
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Team-, Koordinations- und Kommunikationsfähigkeit
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Konfliktfähigkeit und sicheres Auftreten
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Sehr gute EDV-Kenntnisse (Verwendung von Word und Excel)
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Rasche Auffassungsgabe und Bereitschaft, sich in neue EDV-Anwendungen einzuarbeiten
- ELAK- und VstV-Kenntnisse von Vorteil
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Führerschein B
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Kenntnisse der deutschen Sprache auf C2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
Jetzt bewerben! Ihre vollständige Bewerbung in deutscher Sprache (insb. Motivationsschreiben und Lebenslauf) können Sie bis zum 22. Dezember 2024 an die Abteilung Organisation und Personal senden:
- per Online-Formular
- per E-Mail: bewerbungen@tirol.gv.at
- per Post: Abteilung Organisation und Personal, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung die Aktenzahl OrgP-70-2024/435-5 an. Die Amtssprache ist Deutsch, Bewerbungen können nur in deutscher Sprache berücksichtigt werden.
Haben Sie Fragen? Wir helfen gerne! - Inhaltliche Auskünfte: Leiterin des Referates Bau- und Gesundheitsrecht, Mag.a Verena Bortenschlager, 05356/62131-6440 oder der Leiter des Inneren Dienstes, Peter Schönacher, 05356/62131-6310
- Organisatorische Auskünfte: Regina Dummer 0512/508-2135