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Am interfakultären Universitätszentrum Digital Age Research Center (D!ARC) der Universität Klagenfurt ist voraussichtlich ab 1. Feber 2026 eine gemäß § 98 UG unbefristete oder gemäß § 99 UG auf 5 Jahre befristete
im vollen Beschäftigungsausmaß zu besetzen. Die Entscheidung über die Besetzung gem. § 98 oder § 99 erfolgt im Zuge der Ruferteilung.
Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist eine junge, lebendige und innovative Universität, die am Schnittpunkt zwischen alpiner und mediterraner Kultur — einer Region mit höchster Lebensqualität — liegt. Als staatliche Universität gemäß § 6 UG ist sie aus Bundesmitteln finanziert. Die Times Higher Education (THE) Young University Rankings 2021 zählten sie zu den 50 besten jungen Universitäten der Welt. Ihr Leitbild steht unter der Devise „Grenzen überwinden!“.
Gemäß ihrem zentralen Strategiedokument, dem Entwicklungsplan, gehören der wissenschaftliche Exzellenzanspruch bei Berufungen, vorteilhafte Forschungsbedingungen, gute Betreuungsrelationen und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu den vorrangig leitenden Grundsätzen und Zielen der Universität.
Das 2019 als interfakultäres Universitätszentrum gegründete Digital Age Research Center (D!ARC) betreibt ausgewiesene, international sichtbare interdisziplinäre Digitalisierungs-forschung und -lehre und vernetzt entsprechende Aktivitäten aller Fakultäten und Zentren der Universität Klagenfurt. Es fungiert als Kern und Motor des universitätsweiten Forschungsbereichs „Humans in the Digital Age“ und zielt darauf ab, die vielfältigen Entwicklungen des digitalen Zeitalters in den verschiedenen gesellschaftlichen Handlungsfeldern nicht nur zu untersuchen, sondern auch aktiv mitzugestalten. Weiterführende Informationen zum D!ARC finden Sie unter https://www.aau.at/digital-age-research-center/.
Der Aufgabenbereich der Professur umfasst:Der Aufgabenbereich der Professur bedingt, dass die:der Berufene den Arbeitsmittelpunkt nach Klagenfurt verlegt.
Die Universität Klagenfurt legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Antidiskriminierung, Chancengleichheit und Diversität.
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationen erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Die Bezüge sind Verhandlungsgegenstand. Das Mindestentgelt für diese Verwendung (A1 gem. Universitäten-Kollektivvertrag) beträgt derzeit € 89.100,-- jährlich.
Neuerdings kann bei Berufungen nach Österreich für die ersten fünf Tätigkeitsjahre ein attraktiver Zuzugsfreibetrag gemäß Einkommensteuergesetz gewährt werden. Die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.
Ihre Bewerbung, bestehend aus
richten Sie bitte bis spätestens 9. Jänner 2025 per E-Mail an die Universität Klagenfurt via application_professorship@aau.at.
Für inhaltliche Fragen beachten Sie bitte die Allgemeine Informationen für Bewerber:innen oder wenden sich an die Vorsitzende der Berufungskommission Univ.-Prof. Dr. Alexandra Schwell (alexandra.schwell@aau.at).
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
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