Institutssekretär:in (Ersatzkraft)
Chiffre REWI-14736
Beginn/Dauer: - ab 16.02.2025
- bis 12.09.2026, längstens jedoch bis zur Rückkehr der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers
Organisationseinheit: - Unternehmens- und Steuerrecht, Standort Innsbruck
Beschäftigungsausmaß: - Ersatzkraft - 10 Stunden/Woche
Ihre Aufgaben: - Unterstützung im Lehr- und Forschungsbetrieb
- Zusätzliche Aufgaben im Bedarfsfall
- Allgemeine Sekretariatsagenden
Ihr Profil: - Abgeschlossene Lehre, Fachschulabschluss oder gleichzuhaltende Qualifikation
- Arbeitsplatzrelevante EDV-Anwendungskenntnisse (Windows, MS Office
- Sehr gute Deutsch- und Rechtschreibkenntnisse
- Kenntnisse der universitären Strukturen und Anwendungssysteme von Vorteil
- Erfahrungen im Bereich der Bibliotheksbetreuung oder im Sekretariat von Vorteil
- Kontaktfreude, soziale Kompetenz, Motivation zur Weiterbildung
Unser Angebot: Bei uns erwarten Sie spannende Aufgaben, flexible Arbeitszeiten, ein familienfreundliches Arbeitsumfeld, attraktive Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, eine bezahlte Mittagspause, ein Essenszuschuss und vieles mehr! https://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/.
Für diese Position in Verwendungsgruppe IIb ist ein kollektivvertragliches Mindestentgelt von brutto € 615 / Monat (14 mal)* vorgesehen. Das Entgelt erhöht sich bei Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung.
*Stand 2024
Bewerbung: Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung bis 22.12.2024 unter Angabe der Chiffre REWI-14736
Kontakt: Bei Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an:
Matthias Baumgartner
Telefon: 83211
E-Mail: matthias.baumgartner@uibk.ac.at
Die Universität Innsbruck legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Chancengleichheit und Diversität.
Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für wissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Der österreichischen Behindertengesetzgebung folgend werden qualifizierte Personen ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.