Wir sind ein aufstrebendes Familienunternehmen, in dem der persönliche Kontakt, die Freude an der Arbeit und einem sinnvollen Gestalten groß geschrieben wird. In unserem familiären Umfeld erzeugen wir Qualitätsprodukte aus Getreide und Ölsaaten.
LAGERARBEITER m/w/d
8262 Kalsdorf bei Ilz I Vollzeit mit 40 Stunden I € 2.475 auf Basis 40 Stunden/Woche
Ihre Aufgaben bei uns: - Palettier- und Hebe-Tätigkeit, anfallende Hilfsarbeiten
- Praktische Mitarbeit im Lagerbereich (Hauptlager ist ein Kühllager)
- Transporttätigkeiten mit Stapler
- Ein- und Auslagerungen mit Scanner / PC
Sie bringen mit: - Körperliche Belastbarkeit – Heben von bis zu 30 kg muss möglich sein
- Erfahrung im Bereich Lager/Logistik
- Staplerschein mit Staplerpraxis
- Flexibilität im Aufgabenbereich
- Gute Deutschkenntnisse
Wir bieten Ihnen: - Gute Entlohnung, fairer Umgang mit den MitarbeiterInnen
- Ein Monatsgehalt von EUR 2.475 brutto auf Basis 40 Stunden-Woche, nach Ablauf des Probemonats
- Im Probemonat: EUR 2.200 EUR per Monat auf Vollzeit-Basis
- 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag), in Ausnahmefällen während der Erntezeit auch samstags
- wechselnde Arbeitszeiten im Zeitraum 06:00 – 17:00 Uhr
- Mitarbeiter-Benefits wie: Gratis Bio-Kaffee und Bio-Obst, Ermäßigungen in Wellnesseinrichtungen der Region, vergünstigte Einkaufsmöglichkeit in unserem Genussladen, gemeinsame Events
Schalk Mühle GmbH & Co KG Für eine spannende Herausforderung senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an:
jobs@schalk-muehle.at
Adresse: 8262 Ilz, Kalsdorf 18 | Web: www.schalk-muehle.at
Mit der Sendung von Bewerbungsunterlagen stimmen Bewerber (m/w/d) der Verarbeitung, insbesondere der internen Weiterleitung persönlicher Unterlagen zu. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Ausdrücklich hinweisen möchten wir, dass bei Internetbasierter Datenübertragung grundsätzlich Sicherheitslücken auftreten können, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann.
Ausdrücklich hinweisen möchten wir auch darauf, dass wir etwaige anlässlich der Bewerbung entstehende Aufwendungen – wie beispielsweise Fahrtkosten, Tages- oder Nächtigungsgelder – nicht ersetzen.