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Hebamme (m/w/d)

Salzburgerjobs.at
Tauernkliniken GmbH
Zell am See, 5700
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Hebamme (m/w/d)

Das Tauernklinikum ist DER regionale Gesundheitsversorger inmitten der Nationalparkregion Hohe Tauern. 1573 erstmals erwähnt, setzen wir uns seit 450 Jahren jeden Tag für unsere Patient:innen im Pinzgau ein.

In den Tauernkliniken arbeiten wir auf hohem medizinischen Niveau. Dabei greift eine Vielzahl an Kompetenzen ineinander – Medizin, Pflege, Therapie, Verwaltung. Gemeinsam begleiten wir pro Jahr über 23.000 Menschen während ihres stationären Aufenthalts in Zell am See und Mittersill. Die beiden Standorte umfassen insgesamt acht erstklassige medizinische Abteilungen - Innere Medizin, Anästhesie und Intensivmedizin, Orthopädie und Traumatologie, Allgemeinchirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Urologie, Augenheilkunde, Radiologie und Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde als Fachschwerpunkt. Darüber hinaus ist die Tauernkliniken GmbH für fast alle österreichischen medizinischen Universitäten als Lehrkrankenhaus tätig.

>> Standort Zell am See
>> Vollzeit/Teilzeit
>> ab sofort

WAS SIE ERWARTET:
  • Individuelle, bedürfnisorientierte Betreuung der Gebärenden im Kreißsaal und auf der Geburtshilfestation
  • Kompetente Stillanleitung und -beratung
  • Begleitung und Beratung der werdenden Eltern in der Schwangerenambulanz
WAS SIE MITBRINGEN:
  • Abgeschlossene, in Österreich anerkannte Ausbildung zur Hebamme
  • Registrierung beim Österreichischen Hebammengremium
  • Deutschkenntnisse (mindestens auf Niveau B2)
  • Selbstständiges Arbeiten, Engagement
  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Aufgeschlossenheit, Flexibilität, Teamgeist
WAS WIR BIETEN:
  • Umfangreiche und strukturierte Einarbeitung
  • Ein interdisziplinäres, multiprofessionelles und familiäres Team
  • Möglichkeit zur Weiterbildung und -entwicklung

Die Entlohnung erfolgt analog dem Salzburger Gemeindevertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema I, die Einstufung erfolgt nach den anrechenbaren Vordienstzeiten.Die Angabe eines Mindestgehaltes für diese Stellenangebote ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe für Gemeindevertragsbedienstete in analoger Anwendung nicht zutreffen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer Vorstellung Kosten, die aufgrund des Bewerbungsverfahrens anfallen (Reise-, Nächtigungskosten, etc.), nicht übernommen werden können.

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