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Die Universität Klagenfurt ist mit rund 1 500 Mitarbeitenden und über 12 000 Studierenden im Alpen-Adria-Raum angesiedelt und erreicht in Rankings regelmäßig exzellente Platzierungen. Das Motto „per aspera ad astra“ bringt den Anspruch des konsequenten Strebens nach Spitzenleistungen bei allen Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Hochschulmanagement zum Ausdruck. Die Prinzipien der Gleichstellung, der Diversität, der Gesundheit, der Nachhaltigkeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bilden die Grundlage für das Arbeiten an der Universität.
Am Institut für Unterrichts- und Schulentwicklung (IUS), an der Fakultät für Kultur- und Bildungswissenschaften wird ehestmöglich folgende Stelle besetzt:
Beschäftigungsausmaß: 50 % (20 Wochenstunden)
Mindestentgelt: € 23.732,80 brutto jährlich; Einstufung nach Uni-KV: IVa
Befristung: vorläufig befristet auf die Dauer der Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes des Stelleninhabers
Bewerbungsfrist: 5. Februar 2025
Kennung: 644/24
Mitwirkung in der Gesamtkoordination des Instituts für Unterrichts- und Schulentwicklung und Bera-tung/Unterstützung der Institutsleitung in den diversen universitären Belangen:
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt €1.695,20 brutto (14 x jährlich) und kann sich durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen gemäß Kollektivvertrag auf max. € 2.019,50 (R1) brutto erhöhen.
Zudem bietet die Universität Klagenfurt:
Bei Interesse bewerben Sie sich mit den üblichen Unterlagen:
Bewerbungen sind ausschließlich bei der Stelle mit der Kennung 644/24 in der Rubrik „Allgemeines Universitätspersonal“ über den Link „Für diese Stelle bewerben“ im Job-Portal unter jobs.aau.at möglich.
Die erforderlichen Nachweise für die Einstellung müssen bis spätestens 5. Februar 2025 vorliegen.
Nähere Auskünfte zur konkreten Stellenausschreibung erteilt Frau Nicole Irmann (nicole.irmann@aau.at). Allgemeine Informationen zur Universität als Arbeitgeberin finden sich unter www.aau.at/jobs/information. Die Personalverfahren werden an der Universität Klagenfurt neben der zuständigen ausschreibenden Stelle auch vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und ggf. von der Behindertenvertretung begleitet.
Die Universität Klagenfurt legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Antidiskriminierung, Chancengleichheit und Diversität.
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
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