Küchenhilfe am Standort Zell am See (m/w/d)
Das Tauernklinikum ist DER regionale Gesundheitsversorger inmitten der Nationalparkregion Hohe Tauern. 1573 erstmals erwähnt, setzen wir uns seit 450 Jahren jeden Tag für unsere Patient:innen im Pinzgau ein.
In den Tauernkliniken arbeiten wir auf hohem medizinischen Niveau. Dabei greift eine Vielzahl an Kompetenzen ineinander – Medizin, Pflege, Therapie, Verwaltung. Gemeinsam begleiten wir pro Jahr über 23.000 Menschen während ihres stationären Aufenthalts in Zell am See und Mittersill. Die beiden Standorte umfassen insgesamt acht erstklassige medizinische Abteilungen - Innere Medizin, Anästhesie und Intensivmedizin, Orthopädie und Traumatologie, Allgemeinchirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Urologie, Augenheilkunde, Radiologie und Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde als Fachschwerpunkt. Darüber hinaus ist die Tauernkliniken GmbH für fast alle österreichischen medizinischen Universitäten als Lehrkrankenhaus tätig.
>> Standort Zell am See
>> Vollzeit/Teilzeit
>> ab sofort
WAS SIE ERWARTET: - Wechselweise Frühdienst (05:30 bis 14 Uhr) oder Spätdienst (10:45 bis 19:15 Uhr), im Rahmen des Beschäftigungsausmaßes
- Mitarbeit bei der Zubereitung von Frühstück, Mittagessen und Abendverpflegung
- Reinigung der Arbeitsbereiche, des Kochwerkzeuges, der Küche allgemein
- Einhaltung der Hygienevorschriften
- Bestückung von Tabletts
- Ausgabe von Speisen für Mitarbeiter:innen
WAS SIE MITBRINGEN: - Berufserfahrung in der Küche wünschenswert, Erfahrung im Großküchenbereich von Vorteil
- Motivation, Einsatzfreude, Zuverlässigkeit
- Freundlichkeit, Teamgeist
- Gute Deutschkenntnisse
WAS WIR BIETEN: - Eine strukturierte Einarbeitung
- Arbeit in einem freundlichen und kollegialen Team
- Einen krisensicheren Arbeitsplatz in einem zukunftsorientierten Unternehmen
Die Entlohnung erfolgt analog dem Salzburger Gemeindevertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema HD, die Einstufung erfolgt nach den anrechenbaren Vordienstzeiten.Die Angabe eines Mindestgehaltes für diese Stellenangebote ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe für Gemeindevertragsbedienstete in analoger Anwendung nicht zutreffen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer Vorstellung Kosten, die aufgrund des Bewerbungsverfahrens anfallen (Reise-, Nächtigungskosten, etc.), nicht übernommen werden können.