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Pflichtpraktikant (m/w/d) - Strafvollzug - Soziale Arbeit

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JBA – Justizbetreuungsagentur
Wien
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Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz und überlässt Arbeitnehmer:innen an diese. Wir bieten langfristige Arbeitsverhältnisse bei Gericht, Staatsanwaltschaft sowie in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit im Jahr 2025 ein Pflichtpraktikum im

forensisch-therapeutischen Zentrum Wien-Mittersteig, Mittersteig 25,
1050 Wien, zu absolvieren.

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Pflichtpraktikant (m/w/d) Studiengang Soziale Arbeit

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit im Jahr 2025 ein Pflichtpraktikum im

forensisch-therapeutischen Zentrum Wien-Mittersteig, Mittersteig 25,
1050 Wien, zu absolvieren.

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Pflichtpraktikant (m/w/d) Studiengang Soziale Arbeit

Im Rahmen des Pflichtpraktikums können Sie Ihr bisher erworbenes theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen. Sie lernen das Tätigkeitsfeld Soziale Arbeit innerhalb der Justiz kennen und gewinnen Einblicke in den Straf- bzw. Maßnahmenvollzug.

Unsere Anforderungen:
  • Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit sozialen Randgruppen
  • Pflichtpraktikum muss im Studienplan Soziale Arbeit vorgesehen sein
  • 30-38 Wochenstunden
  • 7 Wochen Mindestpraktikumsdauer
  • Strafrechtliche Unbescholtenheit

Das Pflichtpraktikum wird mit einer freiwilligen Entschädigung (=Taschengeld) von EUR 800 brutto pro Monat abgegolten.

Weitere Informationen über die JBA finden Sie unter www.jba.gv.at.

Mehr als nur ein Job

Ihre Karriere bei der JBA www.jba.gv.at Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz und überlässt Arbeitnehmer:innen an diese. Wir bieten langfristige Arbeitsverhältnisse bei Gericht, Staatsanwaltschaft sowie in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit im Jahr 2025 ein Pflichtpraktikum im

forensisch-therapeutischen Zentrum Wien-Mittersteig, Mittersteig 25,
1050 Wien, zu absolvieren.

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Pflichtpraktikant (m/w/d)

Studiengang Soziale Arbeit

Im Rahmen des Pflichtpraktikums können Sie Ihr bisher erworbenes theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen. Sie lernen das Tätigkeitsfeld Soziale Arbeit innerhalb der Justiz kennen und gewinnen Einblicke in den Straf- bzw. Maßnahmenvollzug.

Unsere Anforderungen:
  • Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit sozialen Randgruppen
  • Pflichtpraktikum muss im Studienplan Soziale Arbeit vorgesehen sein
  • 30-38 Wochenstunden
  • 7 Wochen Mindestpraktikumsdauer
  • Strafrechtliche Unbescholtenheit

Das Pflichtpraktikum wird mit einer freiwilligen Entschädigung (=Taschengeld) von EUR 800 brutto pro Monat abgegolten.

https://api.qrserver.com/v1/create-qr-code/?data=https://jba.jobbase.io/apply/a1xofehr5j7rn4mi10x8ntfua1kdej4

Weitere Informationen über die JBA finden Sie unter www.jba.gv.at.

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