In den Einrichtungen von Kolping Österreich finden Menschen mit Behinderungen einen Ort, an dem ihnen Sicherheit, Förderung und Betreuung geboten wird.
Werden Sie Teil unseres engagierten Teams in unserem Kolping Wohnhaus & Werkstätte für Menschen mit Behinderungen in Mistelbach als
Stellvertretende*r Einrichtungsleiter*in
(30 Wochenstunden)
- Unterstützung der Einrichtungsleitung in der operativen Führung der Einrichtung mit rund 80 Mitarbeiter*innen in den Bereichen Betreuung und Pflege, Administration, Haustechnik, Küche und Reinigung
- Mitgestaltung und Umsetzung von Konzepten und Projekten
- Sicherung und Weiterentwicklung effizienter Betreuungs- und Verwaltungsstrukturen sowie Qualitätsstandards
- Kommunikationsschnittstelle zu Klient*innen, Angehörigen, Behörden, Stadtgemeinde und Lieferanten
- Mitwirkung bei der Budgetplanung und –kontrolle
- Diverse Administrationsagenden und Berichtlegung
- Abgeschlossene einschlägige Ausbildung in (Sonder)Pädagogik, Sozialwirtschaft, Gesundheitsmanagement oder einer vergleichbaren Qualifikation
- Mehrjährige Berufserfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen, idealerweise mit Leitungserfahrung
- Ausgeprägte soziale und kommunikative Kompetenzen sowie Führungskompetenzen
- Selbstständige, strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise
- Freude an der Arbeit in einem multiprofessionellen Team und mit Menschen mit Behinderungen
- Organisationsstärke, Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein und Reflexionsfähigkeit
- Mitarbeit in einem freundlichen, qualitätsorientierten und motivierten Team
- Wertschätzendes und kollegiales Betriebsklima
- Flexible Arbeitszeiten
- Interessante Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Kostenlose Verpflegung im Dienst
- Prämien für lange Dienstzugehörigkeit
- Perspektive, im Herbst 2026 die Gesamtleitung der Einrichtung zu übernehmen
Die Mindestentlohnung richtet sich nach den Vertragsbedingungen der Behinderteneinrichtungen von Kolping Österreich, mind. 3.149,00 €, Basis Vollzeit, zuzüglich Leitungszulage, facheinschlägige Vordienstzeiten werden selbstverständlich angerechnet.
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