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Die Universität Klagenfurt will mehr qualifizierte Frauen für Professuren gewinnen.
Am Institut für Rechtswissenschaften der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist voraussichtlich ab 1. Oktober 2025 eine gem. § 98 UG unbefristete oder gem. § 99 Abs. 1 UG befristete
im vollen Beschäftigungsausmaß zu besetzen. Die Entscheidung über die Besetzung gemäß § 98 oder § 99 Abs. 1 UG erfolgt im Zuge der Ruferteilung.
Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist eine junge, lebendige und innovative Universität, die am Schnittpunkt zwischen alpiner und mediterraner Kultur — einer Region mit höchster Lebensqualität — liegt. Als staatliche Universität gemäß § 6 UG ist sie aus Bundesmitteln finanziert. Die Times Higher Education (THE) Young University Rankings 2021 zählten sie zu den 50 besten jungen Universitäten der Welt. Ihr Leitbild steht unter der Devise „Grenzen überwinden!“.
Gemäß ihrem zentralen Strategiedokument, dem Entwicklungsplan, gehören der wissenschaftliche Exzellenzanspruch bei Berufungen, vorteilhafte Forschungsbedingungen, gute Betreuungsrelationen und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu den vorrangig leitenden Grundsätzen und Zielen der Universität.
Der Aufgabenbereich der Professur umfasst:Der Aufgabenbereich der Professur bedingt, dass die zukünftige Stelleninhaberin:der zukünftige Stelleninhaber den Arbeitsmittelpunkt nach Klagenfurt verlegt.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal — insbesondere in Leitungsfunktionen — an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationen erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Die Bezüge sind Verhandlungsgegenstand. Das Mindestentgelt für diese Verwendung (A1 gem. Universitäten-Kollektivvertrag) beträgt derzeit € 92.460,--brutto jährlich.
BewerbungsunterlagenIhre Bewerbung, bestehend aus
richten Sie bitte bis spätestens 6. April 2025 per E-Mail an die Universität Klagenfurt, Büro des Senats, z.H. Frau Mag.a (FH) Sabine Seebacher (application_professorship@aau.at).
Für inhaltliche Fragen beachten Sie bitte die allgemeinen Informationen für Bewerber:innen oder wenden sich an den Vorsitzenden der Berufungskommission, Herrn Univ.-Prof. MMag. Dr. Johannes Heinrich, (Tel. +43 463 2700 3319 oder johannes.heinrich@aau.at).
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