Auf diesen Job bewerbenDie Gemeinde Puch bei Hallein sucht ab sofort eine(n) SachbearbeiterIn als Karenzvertretung für die Finanzverwaltung (36 Stunden pro Woche).
* Buchhaltung * Bearbeitung von Zuschüssen und Förderungen * Protokollführung bei Sitzungen der Gemeindegremien
Anforderungen
* Abschluss einer Handels-/Fachschule oder Matura oder einschlägiger Lehrabschluss * Erfahrung in der Buchhaltung * Korrekte Ausdrucksweise in Wort und Schrift * Professionelle Anwendung gängiger Büro-Software (MS Office etc.) * Beherrschung des 10-Finger-Systems * Genauer und verantwortungsbewusster Arbeitsstil * Selbstständige und eigenverantwortliche Aufgabenbewältigung * Zuverlässigkeit * Kooperations- und Teamfähigkeit * Kommunikationsstärke * Belastbarkeit und Stressresistenz * Hohe Dienstleistungsorientierung
wünschenswerte Qualifikationen:
* praktische Erfahrung im Bereich des öffentlichen Dienstes * Praktische Erfahrung im Arbeitsbereich Buchhaltung
Angebot/Benefits
Es erwartet Sie ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einem offenen, kooperativen und zukunftsorientierten Team.
* Optionale 4-Tage-Woche * Fahrtkostenzuschuss * Kinderzulage * Attraktive und familienfreundliche Arbeitszeiten (Gleitzeitmodell) * Zuschuss zum Klimaticket für den öffentlichen Verkehr * Angenehmes Arbeitsklima * vergünstigtes Mittagessen * kostenlose Parkmöglichkeit am Dienstort und gute Anbindung zum öffentlichen Verkehr * Vielseitige Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten * Angebote im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung * moderner und klimatisierter Arbeitsplatz
Gehalt
Das Mindestgehalt beträgt 2.350 EUR brutto pro Monat (auf 36 Stunden Basis). Das tatsächliche Gehalt ist abhängig von Qualifikation und Erfahrung.
Zum Gehalt wird ergänzend angemerkt, dass sich das Monatsentgelt der Vertragsbediensteten aus dem Grundentgelt und allfälligen Zulagen zusammensetzt. Vertragsbedienstete werden bei ihrer Anstellung in eine Erfahrungsstufe eingereiht, die anhand des Dienstalters (der Vordienstzeiten) berechnet wird. Bei vorgenanntem Gehalt handelt es sich daher nur um eine Mindestangabe (keine oder wenige Vordienstzeiten anrechenbar).
Die Anstellung erfolgt nach dem Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001, LGBl Nr 17/2002 idgF in Form einer befristeten Teilzeitbeschäftigung. Die Auswahl unter den BewerberInnen erfolgt unter Beachtung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes, LGBl Nr 31/2006 idgF. Personen mit Beeinträchtigungen, welche die erwähnten Anforderungen erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen.
Werden auch Sie Teil unseres Teams! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
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