Das LOISIUM Wine & Spa Hotel Langenlois und die LOISIUM WeinWelt befinden sich nur 50 Minuten von Wien und bestechen durch die einzigartige Lage inmitten Österreichs romantischer Weißweinregion, dem Kamptal.
Anstellungsart: Vollzeit
Deine Aufgaben:
-
Leidenschaft für Geschmack, Qualität & Präsentation der Gerichte;
-
Sicherstellung der Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsvorschriften;
Das bringst Du mit:
-
Abgeschlossene Ausbildung als Koch/Köchin oder vergleichbare Qualifikation;
-
Mehrjährige Berufserfahrung in der gehobenen Gastronomie oder Hotellerie;
-
Fundierte Kenntnisse in Lebensmittelhygiene, HACCP und Mengenkalkulation;
-
Hoher Qualitätsanspruch und Verantwortungsbewusstsein;
-
Teamorientierung und Fähigkeit, das Team zu motivieren;
-
Flexibilität, Eigeninitiative und Stressresistenz;
-
Erfahrung in der Mitarbeiterführung und Organisation der Küchenabläufe.
LOISIUM – more than a place to work. Das bieten wir Dir:
-
Individuell zugeschnittene Arbeitspakete;
-
Aus- und Weiterbildungen in der LOISIUM Academy;
-
Laufende Möglichkeit, Ideen einzubringen und Unternehmensentwicklung mitzugestalten;
-
Familiäres Umfeld und DU-Kultur im Unternehmen;
-
Übernachtungen in LOISIUM Hotels zu attraktiven Raten für dich, Familie und Freunde;
-
Exklusive Rabatte bei Partnerbetrieben in der Region;
-
Exkursionen und Wein-Workshops mit Winzer:innen;
-
Regelmäßige Teamausflüge und Partys;
-
Stylische Arbeitskleidung inkl. Reinigung;
-
Frisches, hochwertiges Essen in der Kantine.
Aspire. Connect. Grow. Join LOISIUM! Start your journey with LOISIUM Hotels!
LOISIUM Wine & Spa Hotel Langenlois, z.H. Frau Alexandra Mailler, Loisium Allee 2, 3550 Langenlois - klicke auf “Apply”, um deine Bewerbung direkt einzureichen.
Neben all den Annehmlichkeiten zählt natürlich auch das Gehalt – richtig? Der Bruttolohn beträgt EUR 2900,00 auf Basis Vollzeit. Was Du schlussendlich bei uns verdienst, würden wir gerne auf Basis Deines Know-Hows und Einsatzes mit Dir persönlich besprechen.
Hinweis betreffend Ersatz der Vorstellungskosten: ein Aufwandsersatz hierfür wird vom Arbeitgeber explizit ausgeschlossen.
ADZN1_AT