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Stellvertreterin des Landesamtdirektors

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Land Burgenland
Eisenstadt, Burgenland
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Stellvertreter*in des Landesamtdirektors

Das Amt der Landesregierung ist als Behörde das Hilfsorgan des Landeshauptmannes und der Burgenländischen Landesregierung. Die Leitung des inneren Dienstes des Amtes der Landesregierung wird durch den Landesamtsdirektor wahrgenommen. Als Stellvertreter*in des Landesamtsdirektors vertreten sie diesen im Fall seiner Verhinderung.

Ihre Aufgaben

Sie übernehmen die Stellvertretung des Landesamtsdirektors gemäß Art. 106 Bundes-Verfassungsgesetz, § 1 Bundesverfassungsgesetz betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, sowie Art. 73 Landes-Verfassungsgesetz. Dies umfasst insbesondere die Vertretung bei Aufgaben zur Wahrung der Gesetzmäßigkeit und Einheitlichkeit des inneren Dienstes des Amtes der Landesregierung, sowie bei der strategischen Steuerung der Landesverwaltung und der Wahrnehmung ihm übertragener sonstiger Aufgabenbereiche.

Ihre Kompetenzen: Das bringen Sie mit
  • Hintergrund: Sie besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft und haben ein rechtswissenschaftliches Diplom-, Magister- oder Doktoratsstudium an einer österreichischen Universität erfolgreich abgeschlossen.
  • Führungserfahrung: Sie verfügen über ausgewiesene Führungserfahrung im öffentlichen Bereich und haben umfassende Kenntnisse im Aufgabenbereich sowie in der Begleitung von Veränderungsprozessen.
  • Persönliche Stärken: Sie überzeugen durch einen modernen Führungsstil, hohe Belastbarkeit in Ausnahmesituationen, Durchsetzungsvermögen, Entscheidungsfreude und Eigeninitiative.
  • Repräsentation: Sie verfügen über einschlägige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Bundes- und Landesbehörden und sind in der Lage, das Land national und international, insbesondere bei Verhandlungen, sicher zu vertreten.
Das bieten wir Ihnen

Bei dieser Stelle verdienen Sie monatlich zwischen EUR 8.854,20 und EUR 11.108,90 brutto bei Vollbeschäftigung (40 Wochenstunden). Das entspricht dem Gehaltsband B1/24 (Anlage 2) des Bgld. LBedG 2020. Ihr tatsächliches Gehalt hängt von anrechenbaren Vordienstzeiten ab.

Die Bestellung zum*zur Stellvertreter*in des Landesamtsdirektors erfolgt auf die Dauer der Funktionsperiode der Landesregierung.

Weitere Informationen

Als Bewerber*in müssen Sie die Voraussetzungen gem. § 4 Bgld. LBedG 2020 erfüllen. Diese Planstelle wird im Sinne der §§ 1 und 2 sowie § 12 des Objektivierungsgesetzes, LGBl. Nr. 56/1988 idgF, ausgeschrieben. Aufnahmen in den Burgenländischen Landesdienst erfolgen in ein Vertragsbedienstetenverhältnis.

Die Burgenländische Landesverwaltung: kompetent, effizient, bürgernah

Gemeinsam mit unseren rund 2800 Mitarbeiter*innen an ca. 60 Standorten im Burgenland gestalten wir täglich die Zukunft des Burgenlandes als sicheren Wirtschaftsstandort mit höchster Lebensqualität. Für unsere moderne Landesverwaltung suchen wir engagierte Menschen, die offen für Digitalisierung, E-Government und KI sind und mit ihren Ideen aktiv zur digitalen Transformation beitragen wollen. Werden Sie Teil unseres Teams und helfen Sie uns, das Burgenland weiterhin erfolgreich und lebenswert zu gestalten.

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Gehälter

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